Eintragung eines Lohnsteuer-Freibetrags


Ein Lohnsteuer-Freibetrag ist sinnvoll, wenn Sie bereits zu Beginn oder im Laufe des Kalenderjahres wissen, dass Ihnen zusätzlich zu den im Lohnsteuerberechnungsverfahren verwendeten Pauschalbeträgen weitere Aufwendungen entstehen. Per Antrag können diese Beträge auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • Höhere Werbungskosten als EUR 1.000€
  • Kinderbetreuungskosten
  • Sonderbedarf bei zu Ausbildungszwecken auswärts untergebrachten Kindern
  • Spenden oder Parteizuwendungen
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Pauschbeträge für Behinderungen
  • Verlustvorträge aus früheren Veranlagungsjahren
  • Erwartete Verluste aus gewerblichen Tätigkeiten
  • Erwartete Verluste aus Freiberuflichen Tätigkeiten
  • Erwartete Verluste aus Vermietung von Immobilien
  • Erwartete Verluste aus Kapitalanlagemodellen
  • Ein 2. Dienstverhältnis, dass mit Lohnsteuerklasse VI abgerechnet wird

Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Antrag auf einen Lohn-Steuerfreibetrag sinnvoll ist und leiten schnell und unkompliziert die notwendigen Schritte hierzu ein.

 

I, II, III, IV, V oder VI.

Die Wahl der Lohnsteuerklasse ist entscheidend für den vom Arbeitgeber vorzunehmenden Lohnsteuerabzug und letztlich für das Netto-Gehalt.

Vor die Lohnsteuerklassenwahl werden besonders verheiratete Arbeitnehmer gestellt.

Ein optimale Kombination  führt zu erheblichen Liquiditätsvorteilen.

Im einzelnen bedeuten die Lohnsteuerklassen folgendes.

  • I: ausschließlich für ledige Arbeitnehmer
  • II: ausschließlich für Alleinerziehende Elternteile
  • III: für einen Ehegatten
  • IV: für beide Ehegatten
  • V: für einen Ehegatten
  • VI: für ein zweites Arbeitsverhältnis

Gerne beraten wir Sie zur optimalen Kombination der Lohnsteuerklasse.

Lohnsteuerklassen Wahl entscheidet über die Höhe des Elterngeldes

Für Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren werden und bei denen die Eltern Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, zahlt der Staat das neue Elterngeld.

Das Elterngeld ist an das Durchschnitts-Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate geknüpft.

Durch eine geschickte Lohnsteuerklassenwahl lässt sich das Netto-Einkommen des Elternteiles, das die Elternauszeit in Anspruch nehmen wird, steigern. Somit erreichen Sie trotz gleichen Familieneinkommens ein höheres Elterngeld.

Frühzeitiges Handeln ist jedoch erforderlich. Die Lohnsteuerklassenwechsel greift erst ab dem Folgemonat, in dem der Antrag auf Wechsel der Lohnsteuerklasse gestellt wurde.

Wir bieten Ihnen gerne eine kurze Beratung zur besten Lohnsteuerklassen- kombination an.

Der steuerliche Nachteil, der durch den Lohnsteuerklassenwechsel bei dem anderen Partner entstehen kann, wird letztlich mit der Einkommensteuer- erklärung ausgeglichen.

Die (Qual der) Wahl der Steuerklasse

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Zur Berechnung der günstigsten Steuerklassenkombination nutzen Sie unseren Steuerklassenrechner

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