Betriebsprüfungsrisiko Bargeschäfte

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen vornehmlich mit Bargeld zu tun haben, wie das im Einzel-handel oder in der Gastronomie die Regel ist sollten Sie unbedingt einige Spielregeln beach-ten. Informieren Sie sich mit unserer Man-dantennformation Kassenführung: >>>mehr

 

Wichtig:

  • Arbeiten Sie ausschließlich mit einer elektronischen Kasse. Erstellen Sie Tages- und Monatszähler und stimmen die Summen ab.
  • Bewahren Sie die Kasse nach Ersatz unbedingt auf, wenn Sie die Daten nicht elektronisch auslesen können (>>>digitale Betriebsprüfung)
  • Erstellen Sie Programmierungsausdrucke nach jeder Systemänderung
  • Führen Sie Ihr Kassenbuch per Hand oder mit einem EDV Kassenbuchprogramm mit GOB-Testat. Eine einfache Excel-Lösung ist hilfreich aber nicht ausreichend
  • Erstellen Sie immer Belege, wenn Sie keine haben, z.b. bei Einlagen erstellen Sie einen Eigenbeleg (>>>Formularcenter)
  • Bewahren Sie immer Preislisten auf
  • Der Prüfer kalkuliert Ihre Umsätze anhand der Einkäufe nach, das geht heute per EDV ruckzuck. Differenzen müssen Sie dann erklären, z.B. Schwund.
  • Machen Sie Aufzeichnungen über Warenverderb und Ihre Kalkulationsgrundlagen. (z.B. Restaurant: Wieviel von was für welches Gericht auf dem Teller

 

Unser Steuererklärvideos:
Vermeiden Sie diese Fehler

 

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Franz-Josef Tönnemann

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