Die Kassennachschau

Die Kasse muss stimmen! Steuer-Prüfer haben noch mehr Rechte

Sie betreiben ein Kassensystem? Dann wissen Sie, dass die elektronische Doku-mentation extrem wichtig ist, um bei Betriebsprüfungen unauffällig zu bleiben. Ab 01.01.2018 wird der Fiskus noch flexibler: Ohne Ankündigung und auch außerhalb einer Betriebsprüfung dürfen die Beamten dann eine Kassen-Nachschau vornehmen. Lesen Sie, was das bedeutet und nutzen Sie unsere Tipps  um auf alle Anforderungen vorbereitet zu sein. |

Die Kassen-Nachschau, die ab 01.01.2018 gilt, ist ein eigenständiges Verfahren der Finanzverwaltung, um schnell zu klären, ob Sie alle Kassendaten ordnungsgemäß erfassen. Die Prüfer suchen dabei nach auffälligen „erheblichen Sachverhalten“ in der Kassendokumentation ihrer „Geschäftsvorfälle“. Wird der Prüfer fündig, sind Sie dran: Es drohen erhebliche Steuer-Hinzuschätzungen. Umso wichtiger ist die lückenlose Aufzeichnung nach Abgabenordnung und Handelsgesetzbuch (§§ 140 bis 148 AO und §§ 238 ff. HGB).

 

Beachten Sie | Sobald Ihre Bücher und Aufzeichnungen mangelhaft sind (wesentliche einzelne Mängel oder viele unwesentliche Mängel), gilt das als Ordnungswidrigkeit! Wenn Ihre Nachweise kein plausibles Gesamtbild mehr vermitteln, kommt es zu der gefährlichen Hinzuschätzung (§ 162 AO).

 

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