Inventur

Jedes Jahr das gleiche. Wenn Sie einen Warenbestand für Ihre Kunden vorhalten müssen Sie als Kaufmann zum Bilanzstichtag, normaler Weise der 31.12. eine körperliche Bestandsaufnahme vornehmen.

 

Einzelheiten entnehmen Sie gerne dem folgenden Video

 

 

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Franz-Josef Tönnemann

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