Betriebliche Altersversorgung
Attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ihre MitarbeiterInnen haben das Recht, einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung einzuzahlen. Von einer attraktiven Lösung zur Entgelt-Umwandlung profitieren auch Sie als Arbeitgeber.
Hierfür gibt es 5 verschiedene Durchführungswege
- Direktzusage: Arbeitgeber bildet Rückstellungen; frei in der Art der Geldanlage, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein
- Unterstützungskasse: Rückgedeckt oder „reservepolsterfinanziert“; gewährt formal keinen Rechtsanspruch, beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein
- Pensionskasse (PK): Selbständiges Versicherungsunternehmen; Einzahlungen sind steuerlich limitiert
- Direktversicherung (DV): Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft; seit 2005 gilt: viele Analogien zur Pensionskasse (insbesondere steuerlich); vor 2005 wurde die Direktversicherung steuerlich in der Anwartschaftsphase pauschaliert, (§ 40b EStG) und in der Rentenphase der Ertragsanteilsbesteuerung unterworfen.
- Pensionsfonds (PF): 2002 eingeführter Durchführungsweg, hohe Aktienquote zulässig, (begünstigt) beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein
Eine gute Erläuterung findet sich auch auf der Internetseite der Volksbanken: >>>mehr
Als Arbeitgeber profitieren Sie bei der Entgeltumwandlung von niedrigeren Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung. Ihr Arbeitnehmer kann das gleiche netto verbuchen trotz zusätzlicher Altersversorgung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem folgenden Video vom bav Berater Then:
einen guten Überblick findern Sie auch in unserer Infografik >>>mehr
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