Handwerkerleistungen


 

Für Ihren Haushalt dürfen Sie bis zu 1.200 € im Jahr für Arbeiten rund um ihr Wohnhaus steuerlich geltend machen. Sie können 20% Ihrer Aufwendungen für Lohn-, Fahrt und Maschinenkosten von der Steuer- schuld abziehen. Materialkosten sind nicht begünstigt. Das Finanzamt erkennt solche Maßnahmen im Privathaushalt an, die mit einer Moder- nisierung, Renovierung oder dem Erhalt zusammenhängen.

Auch hier sind Barzahlungen nicht begünstigt. Sie brauchen eine Rechnung  und die muss überwiesen werden.


 

Tipp: Handwerkerrechungen „gestalten“

Haben Sie ein Angebot über die Handwerkerarbeiten, können sie sich über eine für Sie vorteilhafte Gestaltung der Rechnung einigen. Weil die Materialkosten nicht berücksichtigt werden können,  lohnt es sich diese möglichst niedrig in der Rechnung auszuweisen und dafür einen höheren Arbeitslohn zu bezahlen.


 

Beispiel:

Sie beauftragen einen Handwerksbetrieb mit Malerarabeiten auf Ihrem Wohngrundstück. Für den gesamten Auftrag haben Sie sich auf einem Preis von 7.500 € geeinigt.

Nach Absprache stellt Ihnen das Unternehmen in der Rechnung b) die Materialkosten zu Einkaufspreisen in Rechnung und verlagert seinen Deckungsbeitrag auf den Lohnanteil.


 


 

    Rechnung a)

     Rechnung b)

Material
Lohn
Fahrtkosten
Maschinenkosten

           4.500 €
           2.500 €
              200 €
              300 €

                 1.500 €
                
5.500 €
                    200 €
                    300 €

steuerlich absetzbar

20% von 3.000 €
              = 600 €

20% von 6.000 €
            = 1.200 €

Vorteil


 

                    600 €


 

Das können Sie von Ihrer Steuerbelastung abziehen:

Das Einkommensteuergesetz regelt im §35a die Absetzbarkeit der Lohn-, Fahr- und Maschinenkosten. Bei den Kosten darf es sich weder um Betriebsausgaben,Werbungskosten, Sonderausgaben, oder außer-gewöhnliche Belastungen handeln. Die Höchstbeträge finden Sie in der folgenden Tabelle:


 


 

Handwerkerrechnung

Zu berücksichtigende Kosten bis zu:

6.000 €

Prozent der Kosten für Lohn-, Fahr- und Maschinenkosten

20%

Maximal absetzbar:

                                1.200 €


 

Handwerkerleistungen, die begünstigt sind:

  • Renovierung, Erhaltung und Modernisierungen in Ihrem Privathaushalt
  • Innen und Außenwände
  • Bodenbeläge austauschen
  • Fenster, Türen austauschen
  • Streichen und Lackieren von Fenstern, Möbeln, Heizkörper, usw.
  • Reparatur und Erneuerung von Heizung-, Strom-, Wasser-, Gasanlagen
  • Modernisierung Ihrer Einbauküche, oder Badezimmer.
  • Gartengestaltungen
  • Pflasterarbeiten
  • Schornsteinfeger
  • Wartung von Fahrstuhl, Feuerlöscher

Für welche Wohnung gilt die Begünstigung?

  • Mietwohnung (Nebenkostenabrechnung prüfen)
  • Eigentumswohnung und Eigenheim
  • Zweitwohnung
  • Wochenend- oder Ferienwohnung
  • Eine Wohnung, die Sie an Ihr Kind unentgeltlich überlassen
  • Wohnung im Stift/Altenheim
  • Bei einem Umzug ist auch die bisherige Wohnung begünstigt.


 



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