Steuertipps für Vereine

Umsatzsteuer für die Anmietung von Räumen/Hallen

Wenn Sie für Ihren Verein Räume oder eine Halle anmieten z.B. für eine Generalversammlung, einen Gewerkschafts- oder Parteitag wird Ihnen vom Vermieter in der Regel die Umsatzsteuer zusätzlich mit 19% in Rechnung gestellt. Das ist nicht korrekt und müssen Sie nicht hinnehmen:

Aus Sicht des Hallenvermieters ist die Überlassung von Räumen umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 12a UStG. In der Regel optieren die Hallen- oder Raumvermieter zur Umsatzsteuer, da sonst der Vorsteuerabzug gefährdet ist. Eine Option ist aber nur möglich, wenn die Vermietung an einen anderen Unternehmer für sein Unternehmen erfolgt. Bei Vereinen als Mieter ist dies aber in der Regel nicht der Fall. Damit bleibt die Vermietung steuerfrei und der Vermieter darf dem Verein keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, d.h. die Anmietung wird erheblich günstiger.

Nicht befreit sind natürlich Nebenleistungen, Gastronomie, Überlassung von Technik usw. 





 

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Franz-Josef Tönnemann

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